Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
III-I.1 CH-GL

Art. 2a Anwaltsgesetz des Kantons Glarus - Zugang zu amtlichen Dokumenten

Geltungsbereich und Grundsätze
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Art. 2a Anwaltsgesetz des Kantons Glarus · Zugang zu amtlichen Dokumenten

1. Die Bestimmungen über den informationsrechtlichen Zugang zu amtlichen Dokumenten nach dem Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen[[1]](#paragraphtext_content_fn_633769_2_1_c) finden im Aufgabenbereich der Anwaltskommission keine Anwendung.

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