Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
III-G.3 CH-GL

Art. 1 Beschluss über die Inkraftsetzung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes und der damit zusammenhängenden Anpassungen der Kantonsverfassung und von Gesetzen - Datum des Inkrafttretens

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (3 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Beschluss über die Inkraftsetzung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes und der damit zusammenhängenden Anpassungen der Kantonsverfassung und von Gesetzen · Datum des Inkrafttretens

1. Das Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 4. Mai 1986 und das Gesetz vom 3. Mai 1987 über die Anpassung des kantonalen Rechts an das Verwaltungsrechtspflegegesetz treten auf den 1. Oktober 1987 in Kraft; ebenso treten die von der Landsgemeinde vom 4. Mai 1986 beschlossene Änderung der Kantonsverfassung im Zusammenhang mit der Verwaltungsrechtspflege sowie die Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes auf den 1. Oktober 1987 in Kraft mit Ausnahme von Artikel 59a der Kantonsverfassung sowie Artikel 21b Absatz 1 des Gerichtsorganisationsgesetzes, die bereits auf den 1. März 1987 in Kraft getreten sind, und von Artikel 21e des Gerichtsorganisationsgesetzes, der auf den 26. Mai 1987 in Kraft getreten ist.

Datum des Inkrafttretens Art. 2 Beschluss über die Inkraftsetzung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes und der damit zusammenhängenden Anpassungen der Kantonsverfassung und von Gesetzen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →