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III-F.7 VSMO CH-GL

Art. 5 Verordnung über den Vollzug in den Bereichen Strafprozess, Straf- und Massnahmenvollzug und Opferhilfe (VSMO) - Departement Volkswirtschaft und Inneres

Geltungsbereich und Zuständigkeit
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Art. 5 VSMO · Departement Volkswirtschaft und Inneres

1. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres ist das zuständige Departement im Sinne der Kantonalen Opferhilfeverordnung.

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