III-F.7
VSMO
CH-GL
Art. 26 Verordnung über den Vollzug in den Bereichen Strafprozess, Straf- und Massnahmenvollzug und Opferhilfe (VSMO) - Zulassung, Rahmenbedingungen
Vollzugsverfahren bei Erwachsenen - Arbeitsexternat und Wohn- und Arbeitsexternat, Beschäftigung bei externem Arbeitgeber
Art. 26 VSMO · Zulassung, Rahmenbedingungen
1. Für die Bewilligungsvoraussetzungen, die Festlegung der Rahmenbedingungen und den Vollzug des Arbeits- und des Wohnexternats sowie der Beschäftigung bei einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber gelten die entsprechenden Richtlinien der Ostschweizerischen Strafvollzugskommission.
2. ...