Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
III-F.7 VSMO CH-GL

Art. 26 Verordnung über den Vollzug in den Bereichen Strafprozess, Straf- und Massnahmenvollzug und Opferhilfe (VSMO) - Zulassung, Rahmenbedingungen

Vollzugsverfahren bei Erwachsenen - Arbeitsexternat und Wohn- und Arbeitsexternat, Beschäftigung bei externem Arbeitgeber
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Art. 26 VSMO · Zulassung, Rahmenbedingungen

1. Für die Bewilligungsvoraussetzungen, die Festlegung der Rahmenbedingungen und den Vollzug des Arbeits- und des Wohnexternats sowie der Beschäftigung bei einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber gelten die entsprechenden Richtlinien der Ostschweizerischen Strafvollzugskommission.

2. ...

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