III-F.7
VSMO
CH-GL
Art. 13a Verordnung über den Vollzug in den Bereichen Strafprozess, Straf- und Massnahmenvollzug und Opferhilfe (VSMO) - Antrag auf Rückversetzung
Vollzugsverfahren bei Erwachsenen - Allgemeine Bestimmungen
Art. 13a VSMO · Antrag auf Rückversetzung
1. Anträge an das zuständige Gericht auf Rückversetzung in den Straf- oder Massnahmenvollzug werden von der Vollzugsbehörde gestellt, welche die verurteilte Person bedingt entlassen hat.