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III-F.7 VSMO CH-GL

Art. 13a Verordnung über den Vollzug in den Bereichen Strafprozess, Straf- und Massnahmenvollzug und Opferhilfe (VSMO) - Antrag auf Rückversetzung

Vollzugsverfahren bei Erwachsenen - Allgemeine Bestimmungen
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Art. 13a VSMO · Antrag auf Rückversetzung

1. Anträge an das zuständige Gericht auf Rückversetzung in den Straf- oder Massnahmenvollzug werden von der Vollzugsbehörde gestellt, welche die verurteilte Person bedingt entlassen hat.

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