Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
III-F.5 CH-GL

Art. 16 Verordnung über die Bewährungshilfe (Bewährungshilfeverordnung)

Schlussbestimmung
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Art. 16 Bewährungshilfeverordnung

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

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