Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
III-F.3 CH-GL

Art. 8 Verordnung über das Kantonsgefängnis vom 14. Mai 1996 (Gefängnisverordnung) - Zellenzuteilung

Organisation - Allgemeines
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Art. 8 Gefängnisverordnung · Zellenzuteilung

1. Die Gefangenenbetreuer bestimmen, in welcher Zelle die Gefangenen untergebracht werden. Sie melden den berechtigten Behörden regelmässig die Belegung der Zellen.

2. Weibliche Gefangene sind wenn möglich in der speziell dafür vorgesehenen Zelle unterzubringen.

3. ...

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