III-F.3
CH-GL
Art. 12 Verordnung über das Kantonsgefängnis vom 14. Mai 1996 (Gefängnisverordnung) - Gefangenenbetreuer
Organisation - Pflichten der Gefangenenbetreuer
Art. 12 Gefängnisverordnung · Gefangenenbetreuer
1. Die Gefangenenbetreuer sind der Gefängnisleitung unterstellt.
2. ...