Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
III-F.3 CH-GL

Art. 1 Verordnung über das Kantonsgefängnis vom 14. Mai 1996 (Gefängnisverordnung) - Funktionsbezeichnung

Organisation - Allgemeines
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Art. 1 Gefängnisverordnung · Funktionsbezeichnung

1. Die in dieser Verordnung genannten Funktionen beziehen sich stets auf beide Geschlechter.

Verordnung über das Kantonsgefängnis vom 14. Mai 1996 (Gefängnisverordnung) - Funktionsbezeichnung Art. 2 Gefängnisverordnung →

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