Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
III-F.1 EGSTPO CH-GL

Art. 37 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG StPO) - Übergangsbestimmung

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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Art. 37 EG StPO · Übergangsbestimmung

1. Die Übergangsbestimmungen der Artikel 448-456 StPO sind sinngemäss auf das kantonale Recht anwendbar.

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