Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
III-F.1 EGSTPO CH-GL

Art. 36 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG StPO) - Inkrafttreten

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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Art. 36 EG StPO · Inkrafttreten

1. Das Einführungsgesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

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