Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
III-F.1 EGSTPO CH-GL

Art. 20 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG StPO) - Zustellung durch Veröffentlichung (Art. 88 Abs. 1 StPO)

Ergänzende Verfahrensbestimmungen - Allgemeines
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Art. 20 EG StPO · Zustellung durch Veröffentlichung (Art. 88 Abs. 1 StPO)

1. Die Zustellung durch Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt.

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