Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
III-F.1 EGSTPO CH-GL

Art. 17 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG StPO) - Internationale Rechtshilfe (Art. 54 StPO)

Ergänzende Verfahrensbestimmungen - Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (40 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 17 EG StPO · Internationale Rechtshilfe (Art. 54 StPO)

1. Das Verfahren bei der internationalen Rechtshilfe richtet sich unter dem Vorbehalt abweichender Bestimmungen des Bundesrechts sinngemäss nach der Schweizerischen Strafprozessordnung.

← Art. 16 EG StPO Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG StPO) - Gegenstand Art. 18 EG StPO →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →