Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
III-D.1 EGSCHKG CH-GL

Art. 4 Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) - Organisation, Unterschriftenregelung

Organisatorische Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 EG SchKG · Organisation, Unterschriftenregelung

1. Das Betreibungs- und Konkursamt bildet einen Teil der kantonalen Verwaltung und ist in das vom Regierungsrat bezeichnete Departement eingegliedert.

2. ...

← Art. 3 EG SchKG Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) - Betreibungs- und Konkurskreis Art. 5 EG SchKG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →