Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
III-D.1.1 CH-GL

Departement Sicherheit und Justiz

5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Glarus
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Gesetzestext (5 Artikel)

1. Das Departement Sicherheit und Justiz ist das zuständige Departement in SchKG-Sachen.

2. Es führt Disziplinarverfahren gegen Mitarbeitende des Betreibungs- und Konkursamtes und entscheidet über Disziplinarmassnahmen.

1. Die Hauptabteilung Justiz hat die administrative, fachliche und organisatorische Aufsicht über das Betreibungs- und Konkursamt wahrzunehmen, soweit Aufsichtskompetenzen nicht anderen Behörden übertragen sind.

2. Sie überprüft insbesondere die Geschäftsführung des Betreibungs- und Konkursamtes mittels Inspektionen und beurteilt aufsichtsrechtliche Anzeigen.

3. Die administrative Aufsichtsbehörde und das Kantonsgerichtspräsidium koordinieren ihre Tätigkeiten und übermitteln einander jeweils ihre Entscheide.

1. Das Betreibungs- und Konkursamt besorgt seine Rechnungsführung selbst.

2. Die Rechnungsführung ist jährlich durch die Finanzkontrolle des Kantons zu prüfen; sie erstellt einen Bericht zuhanden der kantonalen administrativen Aufsichtsbehörde.

1. Das Informationssystem des Betreibungsamtes darf zum Zweck einer vollständigen und aktuellen Datenhaltung mittels automatischem Abgleichverfahren mit der kantonalen Datenplattform der Einwohnerregister (Geres) verknüpft werden.

2. Der automatisierte Zugriff und Abgleich betrifft die Personendaten der Merkmalsgruppen 1-4 gemäss Anhang der Verordnung zum Betrieb einer kantonalen Datenplattform gemäss dem Einführungsgesetz zum Registerharmonisierungsgesetz[[3]](#paragraphtext_content_fn_900982_2_3_c).

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