III-B.4.2.2
CH-GL
Art. 6 Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht - Weitere Unterlagen
Aufgaben der Vorsorgeeinrichtung und der klassischen Stiftung - Einreichung von Unterlagen
Art. 6 Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht · Weitere Unterlagen
1. Die Vorsorgeeinrichtung oder die klassische Stiftung reicht auf Verlangen weitere Unterlagen ein.