III-B.4.2.2
CH-GL
Art. 3 Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht - Reglemente
Aufgaben der Vorsorgeeinrichtung und der klassischen Stiftung - Einreichung von Unterlagen
Art. 3 Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht · Reglemente
1. Die Vorsorgeeinrichtung oder die klassische Stiftung reicht der Aufsichtsbehörde unaufgefordert neue oder geänderte Reglemente ein.