III-B.2.4
CH-GL
Art. 5 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Obligationenrecht und zum Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung - Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 5 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Obligationenrecht und zum Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung · Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts
1. Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2011 in Kraft.
2. Die Verordnung zum Einführungsgesetz zum Obligationenrecht und zum Einführungsgesetz zu den bundesrechtlichen Bestimmungen über die Miete und die nichtlandwirtschaftliche Pacht vom 21. März 2006 wird aufgehoben.