II-H.4
BEHÖPV
CH-GL
Art. 9 Verordnung über das Behördenportal (Behördenportalverordnung, BehöPV) - Auflösung des Benutzerkontos
Benutzerkonto
Art. 9 Behördenportalverordnung, BehöPV · Auflösung des Benutzerkontos
1. Verlangen Nutzerinnen und Nutzer die Auflösung des Benutzerkontos, wird dieses nach 14 Tagen aufgelöst.
2. Die Reaktivierung eines aufgelösten Benutzerkontos ist nicht möglich.
3. Wollen Nutzerinnen und Nutzer erneut Zugriff auf das Behördenportal erhalten, müssen sie ein neues Benutzerkonto eröffnen.