II-H.4
BEHÖPV
CH-GL
Art. 4 Verordnung über das Behördenportal (Behördenportalverordnung, BehöPV) - Benutzeridentität
Benutzerkonto
Art. 4 Behördenportalverordnung, BehöPV · Benutzeridentität
1. Die vom Regierungsrat anerkannten elektronischen Identitäten werden im Anhang aufgeführt.