Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
II-H.4 BEHÖPV CH-GL

Art. 4 Verordnung über das Behördenportal (Behördenportalverordnung, BehöPV) - Benutzeridentität

Benutzerkonto
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Behördenportalverordnung, BehöPV · Benutzeridentität

1. Die vom Regierungsrat anerkannten elektronischen Identitäten werden im Anhang aufgeführt.

← Art. 3 Behördenportalverordnung, BehöPV Verordnung über das Behördenportal (Behördenportalverordnung, BehöPV) - Zweck des Behördenportals Art. 5 Behördenportalverordnung, BehöPV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →