II-H.3
CH-GL
Art. 6 Verordnung zur Förderung der digitalen Transformation - Subsidiarität
Voraussetzungen für Finanzhilfen
Art. 6 Verordnung zur Förderung der digitalen Transformation · Subsidiarität
1. Es werden nur Projekte gefördert, die ohne eine kantonale Unterstützung voraussichtlich nicht realisiert werden könnten.