Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
II-H.3 CH-GL

Art. 6 Verordnung zur Förderung der digitalen Transformation - Subsidiarität

Voraussetzungen für Finanzhilfen
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Art. 6 Verordnung zur Förderung der digitalen Transformation · Subsidiarität

1. Es werden nur Projekte gefördert, die ohne eine kantonale Unterstützung voraussichtlich nicht realisiert werden könnten.

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