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II-H.2 ITV CH-GL

Art. 20 Verordnung über die Informatik (Informatikverordnung, ITV) - Informatikbudget (IT-Budget)

Planung und Steuerung
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Art. 20 Informatikverordnung, ITV · Informatikbudget (IT-Budget)

1. Die Hauptabteilung Informatik erstellt das IT-Budget auf der Grundlage der IT-Projektanträge, des IT-Projektportfolios sowie der Jahres- und Mehrjahresplanung.

2. Sie leitet den Entwurf des IT-Budgets zur Beschlussfassung an die Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger weiter.

3. Die Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger beraten den Entwurf des IT-Budgets und nehmen die notwendigen Priorisierungen sowie allfällige konkreten oder pauschalen Korrekturen vor.

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