II-H.2
ITV
CH-GL
Art. 20 Verordnung über die Informatik (Informatikverordnung, ITV) - Informatikbudget (IT-Budget)
Planung und Steuerung
Art. 20 Informatikverordnung, ITV · Informatikbudget (IT-Budget)
1. Die Hauptabteilung Informatik erstellt das IT-Budget auf der Grundlage der IT-Projektanträge, des IT-Projektportfolios sowie der Jahres- und Mehrjahresplanung.
2. Sie leitet den Entwurf des IT-Budgets zur Beschlussfassung an die Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger weiter.
3. Die Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger beraten den Entwurf des IT-Budgets und nehmen die notwendigen Priorisierungen sowie allfällige konkreten oder pauschalen Korrekturen vor.