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II-H.2 ITV CH-GL

Art. 16 Verordnung über die Informatik (Informatikverordnung, ITV) - Risikobericht Informationssicherheit (IT-Risikobericht)

Planung und Steuerung
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Art. 16 Informatikverordnung, ITV · Risikobericht Informationssicherheit (IT-Risikobericht)

1. Der IT-Risikobericht legt die im Bereich der Informationssicherheit festgestellten Risiken dar und zeigt die Veränderungen gegenüber der Vorperiode auf.

2. Die Hauptabteilung Informatik erstellt den Bericht einmal jährlich. Sie bringt dem Regierungsrat und dem IT-Steuerungsausschuss eine Zusammenfassung des Berichts zur Kenntnis.

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