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II-H.2 ITV CH-GL

Art. 15 Verordnung über die Informatik (Informatikverordnung, ITV) - Anwendungs- und Dienstleistungsportfolio

Planung und Steuerung
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Art. 15 Informatikverordnung, ITV · Anwendungs- und Dienstleistungsportfolio

1. Das Anwendungsportfolio enthält Informationen zu den durch die Hauptabteilung Informatik betriebenen Anwendungen in Form eines Servicekatalogs mit Angaben zum Leistungsumfang, zur Qualität, zur Verfügbarkeit, zu den Verantwortlichkeiten und Kosten.

2. Das Dienstleistungsportfolio enthält Informationen zu den durch die Hauptabteilung Informatik zur Verfügung gestellten Dienstleistungen in Form eines Servicekatalogs mit Angaben zum Leistungsumfang, zur Qualität, zur Verfügbarkeit, zu den Verantwortlichkeiten und Kosten.

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