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II-H.2 ITV CH-GL

Art. 13 Verordnung über die Informatik (Informatikverordnung, ITV) - E-Government-Strategie

Planung und Steuerung
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Art. 13 Informatikverordnung, ITV · E-Government-Strategie

1. Die E-Government-Strategie bestimmt die Grundsätze und Ziele für eine moderne, digitale Verwaltung, damit Geschäfte einfach und unkompliziert mit den Behörden digital abgewickelt werden können.

2. Sie bezeichnet die wesentlichen Handlungsfelder und legt die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Massnahmen fest.

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