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II-H.1 DVG CH-GL

Art. 35 Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG) - Haftungsausschluss

Behördenportal - Haftung
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Art. 35 DVG · Haftungsausschluss

1. Der Kanton und die Gemeinden haften nicht für verspätete Eingaben oder andere Versäumnisse, welche auf die mangelnde Funktionalität des Behördenportals oder anderer anerkannter Zustellplattformen zurückzuführen sind.

2. Sie haften insbesondere nicht, wenn

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a. | das Behördenportal oder andere anerkannte Zustellplattformen aus technischen Gründen vorübergehend nicht verfügbar sind; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b. | elektronische Übermittlungen über das Behördenportal oder über andere anerkannte Zustellplattformen nicht möglich sind; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c. | das Behördenportal oder andere anerkannte Zustellplattformen den Empfang elektronischer Eingaben nicht oder nicht fristgerecht bestätigen. | | |

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