II-H.1
DVG
CH-GL
Art. 34 Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG) - Nutzungs- und Zugangskosten
Behördenportal - Kosten
Art. 34 DVG · Nutzungs- und Zugangskosten
1. Die Nutzung des Behördenportals ist für die Nutzerinnen und Nutzer kostenlos.
2. Die Zugangskosten, wie für Telekommunikation und Authentifizierungsmittel, tragen die Nutzerinnen und Nutzer.