II-H.1
DVG
CH-GL
Art. 31 Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG) - Betreiber
Behördenportal - Verantwortlichkeiten
Art. 31 DVG · Betreiber
1. Der Informatikdienst ist verantwortlich für den technischen Betrieb, den Unterhalt und die Weiterentwicklung des Behördenportals.
2. Er entscheidet über die Auflösung von Benutzerkonten gemäss Artikel 30 Absatz 2.