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II-H.1 DVG CH-GL

Art. 31 Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG) - Betreiber

Behördenportal - Verantwortlichkeiten
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Art. 31 DVG · Betreiber

1. Der Informatikdienst ist verantwortlich für den technischen Betrieb, den Unterhalt und die Weiterentwicklung des Behördenportals.

2. Er entscheidet über die Auflösung von Benutzerkonten gemäss Artikel 30 Absatz 2.

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