II-H.1
DVG
CH-GL
Art. 11 Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG) - Fachstelle Digitale Verwaltung
Zusammenarbeit - Kanton und Gemeinden
Art. 11 DVG · Fachstelle Digitale Verwaltung
1. Die Fachstelle Digitale Verwaltung ist für die koordinierte Umsetzung der E-Government-Strategie zuständig.
2. Sie stellt den Einbezug der Gemeinden sicher und vertritt den Kanton im Bereich E-Government in interkantonalen und nationalen Gremien.
3. Der Regierungsrat legt die weiteren Aufgaben der Fachstelle und deren Befugnisse fest.