Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
II-H.1 DVG CH-GL

Art. 11 Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG) - Fachstelle Digitale Verwaltung

Zusammenarbeit - Kanton und Gemeinden
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Art. 11 DVG · Fachstelle Digitale Verwaltung

1. Die Fachstelle Digitale Verwaltung ist für die koordinierte Umsetzung der E-Government-Strategie zuständig.

2. Sie stellt den Einbezug der Gemeinden sicher und vertritt den Kanton im Bereich E-Government in interkantonalen und nationalen Gremien.

3. Der Regierungsrat legt die weiteren Aufgaben der Fachstelle und deren Befugnisse fest.

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