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II-G.2.3 VEGIVÖB CH-GL

Art. 10 Verordnung zum Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (V EG IVöB) - Veröffentlichungen

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Art. 10 V EG IVöB · Veröffentlichungen

1. Es sind keine zusätzlichen Publikationsorgane zur IVöB vorgesehen.

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