II-G.1.4
IVTH
CH-GL
Art. 5 Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) - Beschlussfassung
Interkantonales Organ
Art. 5 Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) · Beschlussfassung
1. Das Interkantonale Organ fasst seine Beschlüsse mit einer Mehrheit von 18 Stimmen.
2. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
3. Das weitere regelt das Interkantonale Organ in seiner Geschäftsordnung.