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II-G.1.3 CH-GL

Art. 3 Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse

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Art. 3 Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse

1. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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