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II-G.1.3 CH-GL

Kanton Glarus II-G.1.3

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Glarus
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Der Kantons Glarus tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 23. Oktober 1998 zum Abbau technischer Handelshemmnisse bei.

1. Dem Landrat wird die Kompetenz für künftige Beschlüsse über die Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse übertragen.

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