Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
II-G.1.2 CH-GL

Art. 5a Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994 - Abgrenzung

Anwendungsbereich
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5a Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994 · Abgrenzung

1. Es wird zwischen einem Staatsvertragsbereich und einem von Staatsverträgen nicht erfassten Bereich unterschieden.

2. Im Staatsvertragsbereich werden die Verpflichtungen aus den internationalen Verträgen ins kantonale Recht umgesetzt.

3. Im von Staatsverträgen nicht erfassten Bereich werden innerstaatliche Bestimmungen der Kantone harmonisiert.

← Art. 4 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994 Zweck Art. 6 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →