Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
II-E.2 GGGemeindegesetz CH-GL

Art. 9 Gemeindegesetz (GG) - Rechtsstellung der öffentlich-rechtlichen Korporationen

Gemeindearten und Körperschaften des öffentlichen Rechts - Öffentlich-rechtliche Korporationen
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Art. 9 GG · Rechtsstellung der öffentlich-rechtlichen Korporationen

1. Eine öffentlich-rechtliche Korporation ist eine Körperschaft des kantonalen Rechts, die auf einem bestimmten Kreis von Personen oder auf bestimmten Gütern beruht und Aufgaben von allgemeinem Interesse wahrnimmt.

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