Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
II-E.2 GGGemeindegesetz CH-GL

Art. 45 Gemeindegesetz (GG) - Abstimmungsverfahren beim Beschluss über Budget und Steuerfuss

Die Gemeindeversammlung - Durchführung - Ablauf der Verhandlungen
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Art. 45 GG · Abstimmungsverfahren beim Beschluss über Budget und Steuerfuss

1. Die Stimmberechtigten beschliessen über das Budget und setzen anschliessend den Steuerfuss fest.

2. Werden zu einzelnen Positionen des Budgets Anträge gestellt, so ist zuerst über diese und danach über das bereinigte Budget zu beschliessen.

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