II-E.2
GGGemeindegesetz
CH-GL
Art. 45 Gemeindegesetz (GG) - Abstimmungsverfahren beim Beschluss über Budget und Steuerfuss
Die Gemeindeversammlung - Durchführung - Ablauf der Verhandlungen
Art. 45 GG · Abstimmungsverfahren beim Beschluss über Budget und Steuerfuss
1. Die Stimmberechtigten beschliessen über das Budget und setzen anschliessend den Steuerfuss fest.
2. Werden zu einzelnen Positionen des Budgets Anträge gestellt, so ist zuerst über diese und danach über das bereinigte Budget zu beschliessen.