Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
II-E.2 GGGemeindegesetz CH-GL

Art. 104 Gemeindegesetz (GG) - Eintritt

Aufgabenerfüllung - Zweckverbände - Gründungsformen
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Art. 104 GG · Eintritt

1. Von neuen Verbandsmitgliedern kann eine angemessene Einkaufssumme verlangt werden, wenn die bisherigen Mitglieder entsprechende Vorleistungen erbracht haben.

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