II-D.2.2
CH-GL
Art. 4 Verordnung über die Teuerungszulagen für die Rentner und Sparmitglieder der Pensionskasse
Art. 4 Verordnung über die Teuerungszulagen für die Rentner und Sparmitglieder der Pensionskasse
1. Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 2001 in Kraft.
2. Der Beschluss über die Teuerungszulagen für die Rentner und Sparmitglieder der Beamten- und Lehrerversicherungskasse vom 2. Dezember 1996 wird damit aufgehoben.