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II-D.2.1 CH-GL

Art. 1 Stiftungsurkunde für die Glarner Pensionskasse - Name, Registrierung und Sitz

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Art. 1 Stiftungsurkunde für die Glarner Pensionskasse · Name, Registrierung und Sitz

1. Unter dem Namen «Glarner Pensionskasse» wird eine öffentlich-rechtliche Stiftung im Sinne von Artikel 48 Absatz 2 BVG errichtet.

2. Die Stiftung ist im Handelsregister eingetragen und sie lässt sich im Register für berufliche Vorsorge des Kantons Glarus eintragen.

3. Die Stiftung hat ihren Sitz in Glarus.

Name, Registrierung und Sitz Art. 2 Stiftungsurkunde für die Glarner Pensionskasse →

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