II-D.2.1
CH-GL
Art. 1 Stiftungsurkunde für die Glarner Pensionskasse - Name, Registrierung und Sitz
Art. 1 Stiftungsurkunde für die Glarner Pensionskasse · Name, Registrierung und Sitz
1. Unter dem Namen «Glarner Pensionskasse» wird eine öffentlich-rechtliche Stiftung im Sinne von Artikel 48 Absatz 2 BVG errichtet.
2. Die Stiftung ist im Handelsregister eingetragen und sie lässt sich im Register für berufliche Vorsorge des Kantons Glarus eintragen.
3. Die Stiftung hat ihren Sitz in Glarus.