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II-C.4.3 LPEV CH-GL

Art. 8 Verordnung über die Einreihung der Lehrpersonen in die Lohnbänder (Lehrpersoneneinreihungsverordnung, LPEV) - Sportschule

Einreihung der Funktionen in die Lohnbänder
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Art. 8 Lehrpersoneneinreihungsverordnung, LPEV · Sportschule

1. Die Lehrpersonen der Sportschule werden der Funktion Sekundarlehrperson zugeordnet.

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