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II-C.4.3 LPEV CH-GL

Art. 5 Verordnung über die Einreihung der Lehrpersonen in die Lohnbänder (Lehrpersoneneinreihungsverordnung, LPEV) - Ergänzung der Einreihung

Allgemeines
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Art. 5 Lehrpersoneneinreihungsverordnung, LPEV · Ergänzung der Einreihung

1. In Ergänzung zur Zuordnung zur Funktion kann die Einreihung in ein Lehrpersonenlohnband mit einem Abschlag oder einem Zuschlag verknüpft werden.

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