II-C.4.3
LPEV
CH-GL
Art. 3 Verordnung über die Einreihung der Lehrpersonen in die Lohnbänder (Lehrpersoneneinreihungsverordnung, LPEV) - Funktionsbewertung und Lohnbandzuordnung
Allgemeines
Art. 3 Lehrpersoneneinreihungsverordnung, LPEV · Funktionsbewertung und Lohnbandzuordnung
1. Gestützt auf eine Funktionsbewertung wird jede Funktion in ein Lehrpersonenlohnband eingereiht.