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II-C.4.3 LPEV CH-GL

Art. 3 Verordnung über die Einreihung der Lehrpersonen in die Lohnbänder (Lehrpersoneneinreihungsverordnung, LPEV) - Funktionsbewertung und Lohnbandzuordnung

Allgemeines
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Art. 3 Lehrpersoneneinreihungsverordnung, LPEV · Funktionsbewertung und Lohnbandzuordnung

1. Gestützt auf eine Funktionsbewertung wird jede Funktion in ein Lehrpersonenlohnband eingereiht.

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