Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
II-C.1.1 CH-GL

Art. 1 Verordnung über die Entlöhnung der Behördenmitglieder sowie des Staats- und Lehrpersonals (Lohnverordnung, LohnV) - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen - Gegenstand und Geltungsbereich
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (38 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Lohnverordnung, LohnV · Gegenstand

1. Diese Verordnung regelt die Entlöhnung der Behördenmitglieder, Angestellten und Lehrpersonen.

2. Sie legt den Auslagenersatz der Behördenmitglieder fest.

Verordnung über die Entlöhnung der Behördenmitglieder sowie des Staats- und Lehrpersonals (Lohnverordnung, LohnV) - Gegenstand Art. A1-1 Lohnverordnung, LohnV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →