II-A.8.1
RPR
CH-GL
Art. 8 Reglement über die Nutzung des Rathausplatzes (Rathausplatzreglement, RPR) - Einreichungsfrist
Bewilligung für die Nutzung - Gesuch um Erteilung einer Bewilligung
Art. 8 Rathausplatzreglement, RPR · Einreichungsfrist
1. Gesuche zur Nutzung des Rathausplatzes sind spätestens zwei Wochen vor dem beantragten Nutzungszeitpunkt in schriftlicher Form bei der Staatskanzlei einzureichen. Später eingegangene Gesuche werden nur ausnahmsweise, allenfalls unter Auferlegung zusätzlicher Gebühren, bewilligt.