Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
II-A.8.1 RPR CH-GL

Art. 8 Reglement über die Nutzung des Rathausplatzes (Rathausplatzreglement, RPR) - Einreichungsfrist

Bewilligung für die Nutzung - Gesuch um Erteilung einer Bewilligung
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Art. 8 Rathausplatzreglement, RPR · Einreichungsfrist

1. Gesuche zur Nutzung des Rathausplatzes sind spätestens zwei Wochen vor dem beantragten Nutzungszeitpunkt in schriftlicher Form bei der Staatskanzlei einzureichen. Später eingegangene Gesuche werden nur ausnahmsweise, allenfalls unter Auferlegung zusätzlicher Gebühren, bewilligt.

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