Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
II-A.8.1 RPR CH-GL

Art. 6 Reglement über die Nutzung des Rathausplatzes (Rathausplatzreglement, RPR) - Verantwortliche Nutzerin

Bewilligung für die Nutzung - Bewilligungspflicht
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Art. 6 Rathausplatzreglement, RPR · Verantwortliche Nutzerin

1. Die Bewilligung wird auf die gesuchstellende Person als verantwortliche Nutzerin ausgestellt. Bei juristischen Personen ist eine natürliche Person mit Wohnsitz in der Schweiz zu bestimmen.

2. Die Bewilligung ist persönlich und nicht übertragbar.

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