II-A.8.1
RPR
CH-GL
Art. 6 Reglement über die Nutzung des Rathausplatzes (Rathausplatzreglement, RPR) - Verantwortliche Nutzerin
Bewilligung für die Nutzung - Bewilligungspflicht
Art. 6 Rathausplatzreglement, RPR · Verantwortliche Nutzerin
1. Die Bewilligung wird auf die gesuchstellende Person als verantwortliche Nutzerin ausgestellt. Bei juristischen Personen ist eine natürliche Person mit Wohnsitz in der Schweiz zu bestimmen.
2. Die Bewilligung ist persönlich und nicht übertragbar.