II-A.8.1
RPR
CH-GL
Art. 5 Reglement über die Nutzung des Rathausplatzes (Rathausplatzreglement, RPR) - Bewilligungserteilung
Bewilligung für die Nutzung - Bewilligungspflicht
Art. 5 Rathausplatzreglement, RPR · Bewilligungserteilung
1. Die Bewilligung wird erteilt, wenn die örtlichen Verhältnisse dies zulassen, die Nutzungsbeschränkungen nicht unverhältnismässig sind und der Schutz der Polizeigüter während der gesamten Dauer der Nutzung gewährleistet ist.
2. Die Bewilligung kann mit Auflagen und Bedingungen erteilt werden.