II-A.8.1
RPR
CH-GL
Art. 3 Reglement über die Nutzung des Rathausplatzes (Rathausplatzreglement, RPR) - Besondere Stellung des Rathausplatzes
Allgemeine Bestimmungen
Art. 3 Rathausplatzreglement, RPR · Besondere Stellung des Rathausplatzes
1. Die Nutzung hat den hohen Symbolgehalt, die Würde und den spezifischen Charakter des Orts vor dem Rathaus als Sitzungsort des Landrates und des Regierungsrates zu respektieren und nicht zu beeinträchtigen.