II-A.8.1
RPR
CH-GL
Art. 2 Reglement über die Nutzung des Rathausplatzes (Rathausplatzreglement, RPR) - Räumlicher Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Rathausplatzreglement, RPR · Räumlicher Geltungsbereich
1. Dieses Reglement gilt für den westlich der Hauptstrasse liegenden Teil des Rathausplatzes. Für den östlich der Hauptstrasse liegenden Teil des Rathausplatzes ist die Gemeinde Glarus zuständig.