Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
II-A.8.1 RPR CH-GL

Art. 2 Reglement über die Nutzung des Rathausplatzes (Rathausplatzreglement, RPR) - Räumlicher Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (24 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Rathausplatzreglement, RPR · Räumlicher Geltungsbereich

1. Dieses Reglement gilt für den westlich der Hauptstrasse liegenden Teil des Rathausplatzes. Für den östlich der Hauptstrasse liegenden Teil des Rathausplatzes ist die Gemeinde Glarus zuständig.

← Art. 1 Rathausplatzreglement, RPR Reglement über die Nutzung des Rathausplatzes (Rathausplatzreglement, RPR) - Zweck Art. 3 Rathausplatzreglement, RPR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →