II-A.6.2
PV
CH-GL
Art. 86 Personalverordnung (PV) - Lohnberechnung für einen Bruchteil
Entlöhnung - Lohnbestandteile - Lohnzahlungstermine, Lohnberechnungen
Art. 86 PV · Lohnberechnung für einen Bruchteil
1. Bei einem Eintritt während des Monats wird der anteilmässige Monatslohn inklusive Anteil 13. Monatslohn vom vertraglichen Arbeitsbeginn an ausgerichtet.
2. Bei einem Austritt während des Monats wird der anteilmässige Monatslohn inklusive Anteil 13. Monatslohn bis zum vertraglichen Beendigungszeitpunkt ausgerichtet.