Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
II-A.6.2 PV CH-GL

Art. 85 Personalverordnung (PV) - Lohnzahlungstermine

Entlöhnung - Lohnbestandteile - Lohnzahlungstermine, Lohnberechnungen
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Art. 85 PV · Lohnzahlungstermine

1. Die Auszahlung der Löhne erfolgt in der Regel bis am 25. des Monats, im Dezember bis zum 20.

2. Der 13. Monatslohn wird je zur Hälfte im Juni und Dezember ausgerichtet.

3. ...

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